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TUI.com - Zeit für neue Ziele

Auf TUI.com können mehr als 150.000 Urlaubsreisen, 65.000 Übernachtungsmöglichkeiten, 15.000 Ferienwohnungen und -häuser in über 80 Ländern sowie über 15 Millionen Flugtarife von mehr als 120 Fluggesellschaften gebucht werden.

Die TUI zeichnet sich als Deutschlands größter Reiseveranstalter mit einer Markenbekanntheit von 99 Prozent nicht nur durch ein sehr großes Angebot, sondern auch mit der neuen Experten-Community, einem hohen Servicelevel und vielen Extraleistungen, z.B. Bahnfahrten 2. Klasse zum Abflughafen, aus.


 

Willkommen auf Teneriffa - Bienvenidos

 

Lufthansa

Gepäck-Rechner: www.lufthansa.com/de/de/gepaeckrechner

Fluggastrecht: www.flugrecht.de/kontakt

email [email protected]

Donnerstag, den 15.5.2025

 

Welche Rechte haben Passagiere, 

● So reichen Sie erfolgreich einen Anspruch ein, entweder alleine oder mit Hilfe von AirCashBack.

 

Rechtsgrundlagen: Was Sie schützt

Ihre Rechte im Falle einer Flugunterbrechung richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates . Dies betrifft alle Länder der Europäischen Union und gilt für:

● Flüge mit Abflug aus der EU, unabhängig von der Fluggesellschaft.

● Flüge mit der EU als Endziel, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Die Verordnung verpflichtet Fluggesellschaften im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zur Zahlung von Entschädigungen, Unterstützungsleistungen und gegebenenfalls Erstattung der Reisekosten.

In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung für einen Flug

 

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

● Ihr Flug hatte bei der Ankunft am Zielflughafen mindestens 3 Stunden Verspätung .

● Der Flug wurde weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug storniert.

● Ihnen wurde die Beförderung verweigert, obwohl Sie ein gültiges Ticket hatten und rechtzeitig eingecheckt haben.

Eine Entschädigung ist nicht möglich, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist , wie etwa extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsbedrohungen oder Streiks der Fluglotsen.

Wie hoch ist die Entschädigung für einen Flug?

Die Höhe der Entschädigung bei einem Flug hängt von der Reisedauer ab:

● 250 Euro – Flüge bis 1500 km,  

●  400 Euro – Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km

● 600 Euro – Flüge über 3.500 km (hauptsächlich außerhalb der EU).

Beispiel: Wenn Ihr Flug von Barcelona nach Berlin mehr als 3 Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf 250 Euro. Geht es von Madrid nach New York, sind bis zu 600 Euro möglich.

Weitere Passagierrechte neben der Entschädigung

Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung müssen Ihnen die Fluggesellschaften Folgendes bieten:

● Speisen und Getränke je nach Wartezeit.

● Möglichkeit, zwei Telefongespräche zu führen , eine E-Mail oder ein Fax zu senden.

● Hotelunterkunft , wenn der Alternativflug am Folgetag stattfindet.

●  Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft .

●  Rückerstattung des Ticketpreises oder ein alternativer Flug zum Zielort.

Diese Garantien gelten für jeden Passagier, unabhängig von der Entschädigung, die er erhält.

 

So beantragen Sie eine Entschädigung für einen Flug

Auf eigene Faust

Legen Sie alle Ihre Dokumente bereit: Ticket, Buchungsbestätigung und alle Informationen zu Flugverspätungen.

Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft – am besten über deren Online-Beschwerdeformular.

Erwähnt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und beschreibt die Situation.

Fordern Sie die konkrete Entschädigungshöhe an.

Warten Sie auf eine Antwort – der Spediteur hat in der Regel 30 Tage Zeit.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt , haben Sie das Recht, weitere Ansprüche geltend zu machen , beispielsweise über spezialisierte Unternehmen wie AirCashBack.

Fordern Sie Hilfe von AirCashBack an

AirCashBack ist ein auf die Eintreibung von Entschädigungen bei Fluggesellschaften spezialisiertes Unternehmen. Er wickelt das gesamte Verfahren in Ihrem Namen ab.

 

Wie funktioniert es?

Rufen Sie die Website auf .

Füllen Sie das Formular mit Ihren Flugdaten aus .

Fügen Sie Dokumente wie Ihre Bordkarte bei.

Freuen Sie sich auf eine kostenlose Fallanalyse.

Bei erfolgreicher Abwicklung des Falles wird Ihnen das Geld auf Ihr Konto gutgeschrieben.

Wenn nicht, zahlen Sie nichts.

Dies ist eine bequeme und sichere Lösung für alle, die keine langwierige Korrespondenz mit dem Spediteur führen möchten.

AirCashBack-Expertenbewertung

Unsere Erfahrung zeigt, dass es immer noch viele Passagiere gibt, die ihre Rechte nicht wahrnehmen. Hauptsächlich, weil sie nicht wissen, dass ihnen etwas zusteht, oder weil sie sich nicht mit dem Träger auseinandersetzen möchten. Inzwischen sind die EU-Vorschriften auf der Seite der Passagiere und es lohnt sich, diese auszunutzen , sagt der Passagierrechteexperte von AirCashBack.

Bei AirCashBack bearbeiten wir auch Fälle, in die Passagiere aus Spanien verwickelt sind, da die EU-Vorschriften in der gesamten EU gelten. Die Entschädigung kann bis zu 600 Euro pro Person betragen und die Passagiere haben bis zu drei Jahre Zeit, einen Anspruch geltend zu machen. Gerade wenn die Reise die ganze Familie betrifft oder teuer ist, lohnt es sich, standhaft zu bleiben. Für uns ist jeder Fall eine Mission – wir verlangen keine Vorauszahlung, sodass der Passagier kein Risiko eingeht – fügt er hinzu.

 

Denken Sie daran, dass Ihnen das EU-Recht im Falle einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges folgende Rechte einräumt:

●  Entschädigung von bis zu 600 Euro .

● Hilfe am Flughafen (Getränke, Mahlzeiten, Hotel) .

● Alternativflug oder Ticketrückerstattung .

Lassen Sie nicht zu, dass sich die Fluggesellschaften ihrer Verantwortung entziehen. Prüfen Sie Ihre Rechte und kämpfen Sie für die Entschädigung, die Ihnen zusteht!

 

Freude über neue Fluggastrechte

Nur eine Regelung kann schlecht für Reisende sein

Dienstag, den 16.6.2026

 

Das ist ein Mega-Erfolg: Die europäischen Fluggastrechte werden nicht eingeschränkt. Am vergangenen Freitag haben sich die Verkehrsminister der EU auf einen Kompromiss geeinigt. 

 

Eine Abstimmung im Rat und Parlament steht noch aus, sodass mit einem Inkrafttreten erst 2027 zu rechnen ist.  Es gibt nur eine deutliche Verschlechterung – die es allerdings in sich hat.

 

Es geht um diese Formulierung in einer aktuellen EU-Mitteilung: Wenn die Airline innerhalb von drei Stunden nach der Störung keine angemessene Ersatzbeförderung anbietet, darf der Passagier selbst eine Alternative buchen und anschließend Erstattung verlangen – begrenzt auf bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises.

Klingt erst einmal gut: Angenommen, Ihr ursprüngliches Ticket kostet 200 Euro. Der Flug wird annulliert. Die Airline bietet Ihnen innerhalb von drei Stunden keine brauchbare Ersatzverbindung an. Dann könnten Sie selbst eine Alternative buchen – ausdrücklich auch bei anderen Fluggesellschaften – und Sie bekommen bis zu 800 Euro erstattet.

Was aber, wenn der früh gebuchte Flug nur 30 oder 40 Euro gekostet hat? Mit solchen Preisen wirbt etwa Ryanair regelmäßig, auch Eurowings hat mitunter solche Startpreise. Hier stehen Urlauber schlecht da, denn ein kurzfristiger Ersatzflug für 120 bis 160 Euro (also das Vierfache) ist kurzfristig so gut wie gar nicht zu bekommen. Betroffene würden also draufzahlen – eine deutliche Verschlechterung, denn einen solchen Flugpreisdeckel gab es bisher nicht.

 

Trotzdem, diese Punkte in dem EU-Kompromiss sind gut:

* Entschädigungen sollen einfacher und schneller beantragt werden können. Airlines müssen Fluggäste aktiver über ihre Rechte informieren und Anträge binnen 30 Tagen bearbeiten.

* Bei Annullierungen oder verweigerter Beförderung sollen Airlines schneller eine Ersatzbeförderung anbieten müssen – einen Flug drei Tage später mit derselben Airline müssen Sie nicht akzeptieren.

* Neu ist auch ein stärkerer Schutz gegen sogenannte No-show-Klauseln (wenn Sie einen Flug nicht antreten): Airlines sollen Passagieren nicht mehr automatisch den Rückflug streichen dürfen, nur weil sie den Hinflug nicht genutzt haben.

* Außergewöhnliche Umstände werden klarer definiert. Für Passagiere ist das positiv, weil Airlines künftig genauer begründen müssen, warum sie keine Entschädigung zahlen. Die Beweislast bleibt bei der Fluglinie. Das könnte Streitfälle reduzieren und verhindern, dass sich Gesellschaften zu pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen.

 

Die wichtigsten Änderungen der Reform

 

+ Die Entschädigungsbeträge und Verzögerungsschwellen bleiben unverändert.

+ Ein persönlicher Gegenstand ist garantiert kostenlos, für Handgepäck können Fluggesellschaften jedoch          weiterhin Gebühren erheben.

+ Passagiere können das Flugzeug bei längeren Wartezeiten auf dem Rollfeld verlassen. 

+ Im Falle einer Störung müssen Fluggesellschaften die schnellstmögliche Alternative anbieten. 

+ Die Verantwortung der Fluggesellschaften beim Verpassen eines Anschlussfluges wird klargestellt.

+ Fluggesellschaften müssen Vorfälle in klarer Sprache erklären.

+ Fluggesellschaften können Rückflüge nicht einfach deshalb stornieren, weil der Hinflug verpasst wurde.

+ Die Gutscheine sind optional und werden automatisch in Bargeld umgewandelt, wenn sie nicht verwendet         werden.

+ Automatische Rückerstattung bei Herabstufung in eine niedrigere Klasse.

+ Rechtschreibfehler auf Banknoten müssen kostenlos korrigiert werden.

+ Musiker dürfen ihre Instrumente mit an Bord bringen.

+ Neue Frist von 9 Monaten zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.

 

Reiseflughinweise

Für die meisten Reiseziele sind aktuell coronabezogene Einreisedokumente erforderlich. Lufthansa überprüft diese vor Abflug. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente vollständig und gültig sind, da ansonsten eine Beförderung nicht möglich ist.

Corona-Tests für ein Reiseziel außerhalb Deutschlands

Für die meisten Reiseziele ist vor Reiseantritt ein negativer Corona-Test erforderlich. Die genauen Anforderungen an den Testnachweis für Ihr Reiseziel außerhalb Deutschlands sowie Standorte von Corona-Testcentern finden Sie nach Eingabe Ihres Ab- und Zielflughafens bei ihrer Airline.

 



 

Die Bord-Menus der Airlines

Klicken Sie hier>>> www.airlinemeals.net

Unser Beispiel:

Turkish Airline

Economy Klasse

Frühstück, besondere Mahlzeit, keine

Frühstück besteht aus Omelette mit Tomate

und Toast,

Käseaufschnitt, Joghurt, Brot mit Butter

und Marmelade

 

 

 

 

Ryanair fliegt jetzt mit der Boeing 737 Max und benennt den Krisenjet einfach um

 

Das erste Exemplar von 210 bestellten Boeing 737 Max ist bei Ryanair eingetroffen. Damit die Kunden nicht merken, ob sie in der klassischen 737-800 oder in der umstrittenen 737 Max-Version sitzen, wendet der Billigflieger einen Trick an.

Die Bezeichnung für die Boeing 737 Max als "Problemflieger" gilt noch als harmlose Umschreibung. Das neueste Kurz- und Mittelstreckenflugzeug von Boeing bezeichnen die Medien nach zwei Abstürzen, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen, auch als "Todesmaschine".

Doch Ryanair nennt das Flugzeug nicht beim Namen, vermeidet den Begriff Boeing 737 Max, sondern bezeichnet es laut einer Pressemitteilung "Gamechanger" oder technisch kurz "Boeing 737-8200".

 

 

 

Die kanarische

Regionalflug-Airline

 

Mit dem Start der ersten Airline im Jahre 1909 entstanden im Laufe der letzten Jahrzehnte sehr viele neue Fluggesellschaften, unter anderem auch Binter Canarias. Viele davon agieren als regionale Airlines, die als Partner der bekannten großen Airlines ihren Flugbetrieb unterstützend anbieten. Unabhängig von der Reichweite der Flugangebote haben allerdings alle, so auch Binter Canarias, ein Ziel: die sichere und entspannte Ankunft der Fluggäste am Reiseziel. Auch Binter Canarias schreibt Kundenzufriedenheit und Sicherheit der Passagiere groß. Angefangen von der regelmäßigen Wartung der Flugzeuge bis hin zur Aufklärung der Passagiere – Binter Canarias ist eine Airline, mit der man sicher reist. Überzeugen Sie sich von den Flugangeboten und den Preis- Leistungsverhältnissen von Binter Canarias  

 

Flüge buchen über die offizielle Homepage:

www.bintercanarias.com

Insel-Reisen

Flugsonderangebote bei Binter

 

Binter Canarias, die regionale Airline hat ein neues Sonderangebot, einen sog. Bintazo im Programm, das Flge zwischen den Kanarischen Inseln ab 9,79 Euro beinhaltet. Dieser Preis gilt für Residenten der Kanaren, die Hin-und Rückflug gleichzeitig buchen.

Die vergünstigsten Tickets werden bis zum 25. März verkauft und gelten für Flüge im Mai und Juni diesen Jahres.Sie können über die Binter Verkauskanäle bezogen werden. www.bintercanarias.com oder über Tel. 902 39 13 92, in den Reisbüros und an den Flughafenschaltern

 

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Non-Stop - oder Direktflug?

 

Nonstop- oder Direktflug – es gibt tatsächlich einen Unterschied!

 

Wer einen Direktflug sucht oder sogar gebucht hat, möchte natürlich ohne eine Flugunterbrechung am Reiseziel landen. Aber genau das ist nicht garantiert: TRAVELBOOK erklärt den Unterschied zwischen Direktflug, Umsteigeflug und Nonstopflug.

 

Das mit den Direktflügen ist ziemlich tückisch: Denn obwohl die Bezeichnung suggeriert, dass Passagiere ohne Zwischenlandung von A nach B fliegen, kann es sehr wohl zu einem Zwischenstopp kommen.Luftfahrt-Experte Heinrich Großbongardt erklärt auf TRAVELBOOK-Nachfrage den großen Unterschied zwischen Direkt- und Nonstopflügen. „Der Nonstopflug führt ohne Zwischenlandung unmittelbar ans Ziel, also zum Beispiel von Berlin nach Gran Canaria oder von München nach Chicago.“

Bei Direktflügen könne es dagegen eine Zwischenlandung geben, die Passagiere würden dann aber mit demselben Flugzeug unter derselben Flugnummer weiterfliegen. „Dabei steigen Passagiere aus und auch welche zu“, erklärt Großbongardt. Vergleichbar ist das mit einer Busfahrt, bei welcher der Bus hält an mehreren Stationen hält. Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel das Flugzeug beim Zwischenstopp aufgetankt wird oder das Personal wechselt.

 

Handelt es sich bei der Verbindung dagegen um einen Umsteigeflug, dann wechselt die Flugnummer, das Flugzeug und manchmal auch die Fluggesellschaft.

Direktflüge sind als solche gekennzeichnet

Muss man sich also Sorgen machen, wenn man sich auf die entspannte Durchreise gefreut hat, aber versehentlich einen Direktflug gebucht hat? Großbongardt findet, dass kein Grund zur Aufregung besteht: „Direktflüge sind relativ selten. Sie machen allenfalls ein oder zwei Prozent aller Flugverbindungen weltweit aus.“ Dennoch wird auf Flugbuchungsseiten oft die Such-Option „Direkt“ angegeben – und im Ergebnis erscheinen dann größtenteils auch Nonstopflüge. Eine Garantie darauf gibt es allerdings nicht.

Direktflüge, bei denen es zur Zwischenlandung kommt, sind bei der Buchung gekennzeichnet. Man muss also beim Kauf eines Flugtickets nur genau hinsehen und sich die Flugdetails anschauen, dort sind alle planmäßigen Zwischenstopps aufgeführt.

 

Wer dennoch einmal unverhofft einen Direktflug gebucht hat und sich von einer Zwischenlandung gestört fühlt, der kann sogar erfolgreich gegen die Airline klagen: Das Amtsgericht Rostock wertete 2011 eine Zwischenlandung bei einem Direktflug als Reisemangel und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises in Höhe von zehn Prozent des Reisepreises zu.